FAQ zu ortsfesten Leitern
Ab einer Aufstiegshöhe von 3000 mm.
Frühestens ab 2200 mm bis maximal 3000 mm.
Je nach Anwendungsbereich:
– Stahl feuerverzinkt
– Edelstahl V4A
– Aluminium farblos eloxiert
Die günstigste Ausführung ist Stahl feuerverzinkt, Aluminium liegt in der Mitte, Edelstahl V4A ist am teuersten.
Gemäss den Normen darf der Abstand zwischen den Wandbefestigungen maximal 1960 mm betragen.
Es gibt speziell verstärkte Leitern, die eine Höhe von bis zu 3640 mm überbrücken können.
Ab einer Aufstiegshöhe von 10’000 mm muss eine ortsfeste Leiter mit Rückenschutzkorb 2-zügig ausgeführt werden.
Bei einer ortsfesten Leiter mit Fallschutzschiene ist dies nicht nötig, dort werden wir mit klappbare Ruhepodeste montiert.
Nach Norm sowie gemäss SUVA-Empfehlung muss eine selbstschliessende Absturzsicherung montiert werden.
Nach Norm ist dies nötig, emäss SUVA wird dies stark empfohlen. Je nach Situation (Abstand zur Fallkante) muss es zwingend vorhanden sein.
Es gibt folgende Varianten:
- einfache Besteigsicherung mit einklappbaren Gitterrosten die im untersten Rückenschutzbügel montiert werden, abschliessbar mit Vorhängeschloss
- Sicherungsplatte zum Einhängen, abschliessbar mit Vorhängeschloss
- Sicherungstüren zum Anklemmen an die Leiter, abschliessbar mit Vorhängeschloss
- Sicherungstür mit Öffnungsmechanismus; in der Türe ist ein Fusshebel integriert, mit dem die Türe von oben geöffnet werden kann (Fluchtwegfunktion)
Bei Fluchtwegen, die trotzdem eine Besteigsicherung aufweisen sollen, muss zwingend eine Sicherungstür mit Öffnungsmechanismus eingesetzt werden.
Diese Angaben basieren alle auf den Normen:
DIN 18799-1-2: 2019
DIN 18799-3: 2021
DIN 14094-1: 2017
DIN EN ISO 14122-4: 2016
DIN EN 14 396: 2004
Kantonal können zusätzliche Vorschriften zur Anwendung kommen.
Bitte klären Sie dies jeweils ab.