AGB
1. Allgemeines
Jegliche von der Rotex Metallbauteile GmbH (nachstehend Rotex) ausgeführten Verkäufe, Lieferungen und Projekte unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Annahme und Aufbewahrung der von der Rotex oder ihrer Zulieferer gelieferten Produkte durch den Käufer werden als Anerkennung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen betrachtet. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers kommen nicht zur Anwendung.
2. Preise
Die Preise der Rotex verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, in CHF und exkl. MWSt.
Spezial: HACA Leitern-Sortiment >> CHF-Preis = € x 2
3. Massanfertigungen
Kosten wegen nachträglichen Massänderungen werden in Rechnung gestellt.
4. Lieferfristen
a) HACA Leitern-Sortiment
Zirka 1 bis 2 Wochen (Zwischenverkauf vorbehalten). Sondergrössen auf Anfrage.
b) Gitterroste und Treppenstufen
Für Massanfertigungen beginnen mit dem Tag der Auftragsklarheit. Sie werden von uns in der Auftragsbestätigung angegeben und nach Möglichkeit eingehalten.
c) Fristüberschreitungen
Aus Fristüberschreitungen entstehende Umtriebe gehen nicht zu unseren Lasten.
5. Lieferungen
Lieferungen erfolgen mit Stückgut-LKW ab Faktura-Endbetrag Fr.1000.– netto pro Sendung franko (Talstation).
6. Transportschäden
Transportschäden sind versichert und werden von uns vergütet, sofern der Empfänger von Bahn oder dem Camionneur eine Tatbestandsaufnahme erstellen lässt und uns diese gleichzeitig mit der Schadenmeldung zustellt.
7. Rabatte
a) HACA Leitern-Sortiment
ab CHF 1‘000.– 5% Rabatt
ab CHF 2‘000.– 10% Rabatt
b) Gitterroste und Treppenstufen
Werden nach Absprache mit dem Kundendienst gewährt.
8. Zahlungskonditionen
30 Tage netto
9. Kleinmengenzuschlag
unter CHF 100.–: Zuschlag CHF 20.–
(bei Gitterrosten: Mindestrostpreis Netto CHF 21.–)
10. Garantien
Fehlerhaftes Material wird von uns ersetzt, sofern entsprechende Mängelrügen innerhalb von 2 Jahren ab Fakturierung schriftlich bei uns angebracht werden. Folgeschäden und Umtriebe, die auf unsachgemässe Behandlungen der Ware zurückzuführen sind, werden von uns nicht übernommen.
11. Mangelrüge
Der Besteller ist verpflichtet die Ware, sofort nach Ablieferung, zu prüfen und abzunehmen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, auf jeden Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau, da ansonst die Lieferung als angenommen gilt.
12. Eigentumsvorbehalt
Solange die gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt oder nicht mit Gebäuden fest verbunden ist, bleibt sie Eigentum der Rotex Metallbauteile GmbH. Diese ist berechtigt, entsprechende Eigentumsvorbehalte eintragen zu lassen.
13. Gerichtstand
Zur Beurteilung von Streitigkeiten ist das Gericht in Wil/SG zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird.